Was bedeutet es, Wellensittiche als Haustiere zu halten?

Was bedeutet es, Wellensittiche als Haustiere zu halten?

Viele bunte Wellis sitzen auf einer gebogenen StangeWellensittiche sind zwar sehr klein, aber keineswegs anspruchslos. Damit Wellensittiche gesund und zufrieden mit uns Menschen leben können, müssen unsere Haltungsbedingungen auf die gefiederten Mitbewohner abgestimmt sein. Mit unserer Checkliste können Sie schnell herausfinden, was das bedeutet.

Wellensittiche sind Schwarmtiere mit einem ausgeprägten Sozialverhalten, weshalb es in keiner Weise art- oder tiergerecht ist, einen einzelnen Wellensittich zu halten. Das absolute Minimum ist die Haltung von zwei Vögeln, wobei das nicht ausreicht, damit Wellensittiche ihr ganzes Spektrum an sozialem Austausch ausleben können. Das gelingt ihnen erst ab einer Anzahl von vier oder mehr Vögeln, so dass ein Mini-Schwarm entstehen kann.

Auch wenn Wellensittiche selbst eher kleine Tiere sind, so brauchen sie aufgrund ihres hohen Bewegungsdrangs doch ausreichend Platz zum Fliegen. Als absolutes Mindestmaß für Käfige gilt eine Grundfläche von 80 cm x 50 cm und eine Höhe von 60 cm.

Ebenso wichtig wie der Käfig ist der tägliche, mehrstündige Freiflug im Zimmer. Anflug- und Sitzmöglichkeiten im Zimmer oder auch das Abdichten von gefährlichen Spalten und Nischen kann gerade in kleineren Zimmern eine starke Veränderung der Einrichtung bedeuten.

Wer sich auf Wellensittiche als Hausgenossen einlassen möchte, sollte sich in jedem Fall im Klaren sein, dass damit auch ein erhöhter Reinigungsaufwand einhergehen wird: Federn, Körnerspelzen, Sand, Staub und Kotbällchen fallen nicht nur im Käfig an, sondern verteilen sich auch darum herum. Tägliches Staubsaugen und gegebenenfalls Wischen sollten Sie daher einplanen. Ebenso muss der Käfig regelmäßig gereinigt werden, so dass er stets sauber und gepflegt ist.

Auch wenn es lautere Vögel als Wellensittiche gibt, so zwitschern die Tiere gerne über mehrere Stunden hinweg und können damitim Schwarm eine beachtliche Lautstärke erreichen. Dabei übertönen sie gerne auch mal Geräte wie Fernseher oder Radio, so dass schon so mancher Halter zu Kopfhörern greift.

Ein weiteres Problem ist, dass sich in einer Mietwohnung mit geringen Schallschutz Nachbarn gestört fühlen könnten. Um später unliebsame Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden, kann es ratsam sein, schon im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, um deren Einstellung dazu auszuloten. 

Die Wellensittiche selbst sind schon für relativ wenig Geld zu bekommen. Die Preise für ein Paar liegen meist zwischen 20 und 70 Euro, wobei spezielle Farbschläge teurer und Abgabevögel preiswerter sein können.

Dazu kommen die Kosten für die Erstausstattung. Käfige liegen je nach Größe und Modell zwischen 80 und 300 Euro, die Käfigausstattung kann nochmals bis zu 100 Euro kosten.

Pro Monat muss dann noch das Geld für die laufenden Kosten (Körnerfutter, Kolbenhirse, Gemüse und Obst, Einstreu, eventuell neues Spielzeug) aufgebracht werden, die aber relativ gering sind und je nach Anzahl der Vögel bei ca. 5 – 15 Euro liegen.

Im Gegensatz dazu können die Kosten für die Tierarztbesuche recht hoch ausfallen: hier können sehr schnell Beträge von über 100 Euro entstehen. 

Für Wellensittiche gilt wie für jedes andere Haustier, dass sie auch dann versorgt werden müssen, wenn ihre Halter im Urlaub sind oder wegen Krankheit längere Zeit ausfallen. Daher ist es wichtig, sich schon im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, wie sich die Versorgung der gefiederten Freunde im Falle einer Abwesenheit sicherstellen lässt. Mögliche Lösungsansätze reichen von Freunden und Verwandten über Tiersitter, die man über spezielle Betreuungsplattformen kontaktiert, bis hin zu Tierpensionen.

Grundsätzlich sind Wellensittiche als Kleintiere nicht von den Haustierregelungen in Mietverträgen betroffen. Die Haltung von Wellensittichen kann ein Vermieter also rechtlich gesehen nicht verbieten. Allerdings gibt es mehrere Gerichtsurteile, die abhängig von der Anzahl der gehaltenen Vögel doch ein Verbot aussprechen. Leider gibt es bisher keine rechtlich verbindliche Grenze über die zulässige Höchstanzahl an Wellensittichen, so dass es im Streitfall letztlich im Ermessen des jeweiligen Gerichts liegt. Meist werden vier bis sechs Wellensittiche als zumutbar betrachtet, und nur bei größeren Schwärmen kann es Auflagen geben, die Anzahl der Tiere zu reduzieren.

Unabhängig von der Rechtslage empfiehlt es sich jedoch, schon bei der Wohnungssuche bzw. vor Beginn der Wellensittich-Haltung, den Vermieter zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen, um späteren unangenehmen Auseinandersetzungen und Problemen vorzubeugen.